Foto: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz 2025 zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung

Am 11. und 12. Juni tagten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder in Weimar.

Die Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen, die das Projekt GLÜCK SUCHT DICH verantwortet, begrüßt den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung.

Darin heißt es wörtlich:

„Prävention und Gesundheitsförderung müssen als zentrale Säulen des Gesundheitssystems ausgebaut werden. Gesundheitliche Chancengerechtigkeit muss gestärkt, soziale Determinanten müssen adressiert und eine gesunde Zukunft für alle Bürgerinnen und Bürger muss geschaffen werden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Prävention als politische Priorität zu stärken, finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen und ressortübergreifende Strategien zu fördern.

An alle Akteure im Gesundheitswesen ergeht der Appell, eine noch stärkere Rolle in der Umsetzung lebensweltorientierter und kommunaler Präventionsansätze zu übernehmen. Die Länder sehen es als ihre Aufgabe an, die Rahmenbedingungen für Prävention und Gesundheitsförderung je nach Möglichkeiten kontinuierlich weiter zu verbessern.

1. Förderung gesundheitlicher Chancengerechtigkeit

Die Gesundheitsministerkonferenz misst der Förderung gesundheitlicher Chancengerechtigkeit als wichtigem Prinzip hohe Bedeutung bei. Dazu gehören:

  • die gezielte Gesundheitsförderung für vulnerable Gruppen und
  • der weitere Ausbau von Partizipationsstrukturen im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung. Damit lassen sich Mitbestimmungserfahrungen stärken und positive Wahrnehmungen von Demokratie unterstützen.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder begrüßen die Aktivitäten des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit und unterstützen diese.

Sie bitten die Träger der Nationalen Präventionskonferenz, konsequent auf die Erreichung vulnerabler Gruppen sowie auf die Förderung von Teilhabe und Beteiligung dieser Gruppen zu achten. Trotz wichtiger Fortschritte bleiben diese oft schwer erreichbar.

2. Gesundheit in allen und für alle Politikbereiche - Health in/for all Policies (HiAP/HfAP)

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder betonen die Notwendigkeit

  • der Fortentwicklung eines koordinierten Public-Health-Systems, das gesundheitspolitische Maßnahmen analysiert und aufeinander abstimmt, und
  • der stärkeren Berücksichtigung von Public Health in den Entscheidungsprozessen anderer Ressorts, insbesondere Umwelt, Bildung, Soziales, Stadtentwicklung und Verkehr.


3. Finanzierung des ÖGD zur Umsetzung von HiAP/HfAP

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bedauern, dass es hinsichtlich der Fortsetzung des ÖGD-Paktes noch nicht zu einer verbindlichen Verabredung gekommen ist, obgleich sich Bund und Länder darüber einig waren, dass der mit Paktmitteln finanzierte Personalaufwuchs nachhaltig sein muss und der Pakt über das Jahr 2026 hinaus verstetigt wird. Der ÖGD steht gegenwärtig und zukünftig vor wachsenden Herausforderungen und Aufgaben. Es wird daher unweigerlich zu einer inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung des ÖGD kommen. Bund, Länder und Kommunen müssen diesen Prozess gemeinsam gestalten und unterstützen. Die Länder fordern daher die neue Bundesregierung mit Blick auf das Auslaufen des Paktes für den ÖGD dazu auf, die mit der alten Bundesregierung Anfang 2024 begonnenen Gespräche zur Ausgestaltung mit einer verbindlichen Finanzierungsbeteiligung zeitnah wiederaufzunehmen. Die Länder sind sich einig, dass der begonnene Pfad der Digitalisierung gemeinsam mit dem Bund fortgesetzt werden muss.

Sie appellieren an die Bundesregierung, die Formulierung im Koalitionsvertrag zur weiteren Unterstützung des ÖGD rasch und konkret mit Leben zu füllen.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder wirken darauf hin, den ÖGD als zentralen Bestandteil der Landesgesundheitsstrategien zu stärken, insbesondere im Bereich Prävention- und Gesundheitsförderung. Sie unterstützen mit Fördermöglichkeiten im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, um Anreize für die Arbeit in ländlichen Gebieten und benachteiligten Regionen zu setzen. Dasselbe gilt für eine technische und prozessuale Modernisierung, die eine digitale Zusammenarbeit über die Amtsgrenzen hinweg medienbruchfrei ermöglicht.

4. Kommunale Gesundheitsförderung stärken

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder setzen sich dafür ein, Kommunen bei der Entwicklung und Implementierung von integrierten kommunalen Gesundheitsstrategien (im Sinne von „Präventionsketten“) zu unterstützen, Förderprogramme zu harmonisieren, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Kooperationen zu stärken und Programme zu fördern, die speziell auf regionale demografische und soziale Gegebenheiten und Bedürfnisse abgestimmt sind.

5. Präventionsgesetz weiterentwickeln

Der Bund wird aufgefordert, das Präventionsgesetz weiterzuentwickeln gemeinsam mit den Trägern der NPK. Dabei sind eine stärkere Verankerung von Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Einbindung der relevanten Akteure und eine ausreichende Finanzierung zu berücksichtigen. Hierzu wird die GMK konkrete Vorschläge vorlegen.

6. Forschung beim Wirkungsnachweis komplexer Interventionen

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sehen es mit Finanzierung durch den Bund für erforderlich an:

  • die Forschung zu Wirkungsnachweisen in der Prävention gezielt auszubauen, sofern nicht bereits Evidenz vorliegt,
  • die Verbindung des ÖGD mit Wissenschaft und Forschung zu stärken und
  • einen Public-Health-Forschungsfonds einzuführen, um evidenzbasierte Prävention zu stärken.

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